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15. Februar 2014 6 15 /02 /Februar /2014 01:38

Achtung Falle Gratis Daten sammeln

Onkelz-2014.jpg 

Wir haben an dieser Aktion teilgenommen,

scheinbar werden dort Gratis Daten gesammelt.

Man soll den Link(den man auf dieser Seite erhält)

10 mal teilen,wir haben den Link nicht geteilt.

Wir haben den Link in den Browser eingegeben und

sind erneut auf dieser Seite Gelandet.

Also demnach 1 mal geteilt doch wir haben gewonnen.

Hier die Screenshots der Seite mit Datenklau!!!

onkelz-fake.PNG

 

 

 

onkelz-fake-1-Kopie-3.PNGinformant hut

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24. Mai 2013 5 24 /05 /Mai /2013 01:10
Zweistufiges System beim Login

 


 

 

Twitter hat - wie geplant - ein neues Feature vorgestellt, das die Nutzer-Accounts sicherer machen soll: "login verification". Die Anmeldung erfolgt nun in ein zwei Stufen. Zusätzlich zum Nuzter-Passwort muss ein Code eingegeben werden, der per SMS verschickt wird. Das Video zeigt, wie es funktioniert.

Experten hatte schon länger angemahnt, dass Twitter eine solche zusätzliche Sicherheitsstufe einführen müsse. Zuletzt war der Kurzmitteilungendienst Ziel von schweren Hacker-Angriffen. Über Phishing-Mails wurden Passwörter ausspioniert und die Accounts von BBC, der Nachrichtenagentur "Financial Times" und der Nachrichtenagentur AP gekapert. 

Der Übergriff auf die AP-Twitterseite war besonders heikel, weil die Hacker über den Kanal verbreiteten, dass es im Weißen Haus zu Explosionen gekommen sei und Präsident Barack Obama dabei verletzt worden wäre. Die Falsch-Informationen ließen den US-Aktienmarkt kurz einknicken. Auch die Profile von Burger King und Jeep wurden in diesem Jahr feindlich übernommen. Mit dem zusätzlichen SMS-Code sollen die Kaperungen künftig verhindert werden. informant hut

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31. März 2013 7 31 /03 /März /2013 10:50
Vorsicht beim Klicken!

http://www.express.de/image/view/2012/10/26/22221560,18780976,medRes,maxh,234,maxw,234,internet_17.jpg 

(c)dpa

 

 

 

Facebook: Man entdeckt einen guten Link, teilt ihn mit seinen Freunden - und verletzt wohlmöglich mit einem Klick Urheberechte.

Im Januar wurde der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite abgemahnt, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigte. Strafe: 1.800 Euro.

Nutzer sozialer Netzwerke, die auf dem eigenen Profil fremde Inhalte posten, müssen also ganz genau aufpassen. Die Funktionsweise von Empfehlungstools stellt der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) in seinem neuen Praxisratgeber vor.

Was darf geteilt werden?

Fotos sind generell urheberrechtlich geschützt. Wer sie also in seinem Profil darstellt und teilt, macht sich strafbar. Dass die Vorschau automatisch abläuft, ändere nichts daran, dass der Nutzer den Vorgang selbst startet, so der BVDW. Auch die Auflösung des Bildes spielt keine Rolle.

Besonders bei Videos sollte man aufpassen. Da an der Produktion noch mehr potentielle Rechteinhaber beteiligt sind, sollte man sich vor dem Teilen über die Nutzungsrechte gut informieren.

Kurze Textauszüge in der Vorschau sind dagegen eher unproblematisch.

Und wenn der Inhalt durch ein Social Plugin geteilt wird?

Auf vielen Seiten im Internet gibt es Möglichkeit, den Inhalt direkt auf Facebook zu teilen. Der BVDW warnt aber, sich einfach darauf zu verlassen, dass der Seitenbetreiber die Inhalte auch selbst benutzen darf. Betreiber können die Inhalte für die Vorschau im Zweifel deaktivieren.

Was gilt für eigene Inhalte?

Wer einen Inhalt selbst erstellt, hat dafür auch das Urheberrecht. Eigene Bilder, Texte und Videos können also nach Belieben geteilt werden - es sei denn die beteiligten Personen sind dagegen. Wer zum Beispiel gegen seinen Willen bei Facebook auf peinlichen Partyfotos abgebildet ist, kann einfach dagegen vorgehen.

Welche Konsequenzen kann das unerlaubte Teilen haben?

Wer ein Urheberrecht verletzt, muss dafür auch haften. Und das bedeutet nicht nur, dass man den geteilten Inhalt wieder löscht, sondern möglicherweise auch Schadenersatz zahlen muss. Auch Geldstrafen oder eine Freiheitstrafe bis zu drei Jahren ist möglich.

Also: Entweder vorher die Erlaubnis einholen oder gleich auf den Post verzichten.informant hut

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10. August 2012 5 10 /08 /August /2012 07:58
www.mms-4free.com

 

http://www.express.de/image/view/2012/5/25/16472286,13237835,highRes,maxh,480,maxw,480,mms2.jpg.jpg

Köln –  

Dreist, dreister, www.mms-4free.com: Die dubiose Masche, bei der Betrüger ahnungslosen Opfern 96 Euro für NICHTS aus der Tasche ziehen, läuft weiter.

Auch wenn die Betrugs-Homepage mit Sitz auf Malta zwischenzeitlich vom Netz genommen wurde – mittlerweile läuft die Nepp-Maschinerie wieder auf Hochtouren. Immer wieder melden sich Menschen, die die dubiosen Nachrichten der Betrüger erhalten.

An dieser Stelle müssen wir daher erneut vor der Masche warnen! Dabei verschickt Primetel Ltd. nach dem Zufallsprinzip SMS mit folgendem Inhalt:

„Eine Videonachricht war zu groß um zugestellt zu werden. Abrufen unter www.mms-4free.com mit dieser ID: ***“

Wer dann auf die entsprechende Internetseite geht und sich mit der ID einloggt, bekommt den Hinweis:

„Um sicher zu gehen, dass Sie auch berechtigt sind die Nachricht abzurufen, verifizieren Sie bitte kurz Ihre Daten.“

Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein.
Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein.

Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein. Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein.

Eingegeben werden sollen Name, Vorname, Straße und PLZ. Zudem müssen die AGB mit einem Häkchen bestätigt werden. Wenn Sie dann den „Weiter“-Button klicken, sind Sie bereits in die Falle getappt.

Im Verlauf der AGB findet man sehr weit unten den Hinweis, dass man einen Vertrag abgeschlossen hat. Mindestlaufzeit 12 Monate und Kosten pro Monat acht Euro - macht einen Jahresbeitrag von 96 Euro. Das alles ohne Gegenleistung.

Meist kommt nach wenigen Tagen die Rechnung.

Die Verbraucherzentralen warnen vor dieser Masche und weisen darauf hin, Rechnungen und folgende Mahnungen auf keinen Fall zu bezahlen.

Die Verbraucherzentralen raten aber, sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen.

Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen.

Einen entsprechenden Musterbrief können Sie hier herunterladen.

Betroffene können sich zudem bei der Bundesnetzagentur beschweren. Das entsprechende Formblatt gibt es hier.

bbcmedienneu-Kopie-1

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