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10. August 2012 5 10 /08 /August /2012 07:58
www.mms-4free.com

 

http://www.express.de/image/view/2012/5/25/16472286,13237835,highRes,maxh,480,maxw,480,mms2.jpg.jpg

Köln –  

Dreist, dreister, www.mms-4free.com: Die dubiose Masche, bei der Betrüger ahnungslosen Opfern 96 Euro für NICHTS aus der Tasche ziehen, läuft weiter.

Auch wenn die Betrugs-Homepage mit Sitz auf Malta zwischenzeitlich vom Netz genommen wurde – mittlerweile läuft die Nepp-Maschinerie wieder auf Hochtouren. Immer wieder melden sich Menschen, die die dubiosen Nachrichten der Betrüger erhalten.

An dieser Stelle müssen wir daher erneut vor der Masche warnen! Dabei verschickt Primetel Ltd. nach dem Zufallsprinzip SMS mit folgendem Inhalt:

„Eine Videonachricht war zu groß um zugestellt zu werden. Abrufen unter www.mms-4free.com mit dieser ID: ***“

Wer dann auf die entsprechende Internetseite geht und sich mit der ID einloggt, bekommt den Hinweis:

„Um sicher zu gehen, dass Sie auch berechtigt sind die Nachricht abzurufen, verifizieren Sie bitte kurz Ihre Daten.“

Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein.
Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein.

Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein. Auf dieser Seite soll eine MMS hinterlegt sein.

Eingegeben werden sollen Name, Vorname, Straße und PLZ. Zudem müssen die AGB mit einem Häkchen bestätigt werden. Wenn Sie dann den „Weiter“-Button klicken, sind Sie bereits in die Falle getappt.

Im Verlauf der AGB findet man sehr weit unten den Hinweis, dass man einen Vertrag abgeschlossen hat. Mindestlaufzeit 12 Monate und Kosten pro Monat acht Euro - macht einen Jahresbeitrag von 96 Euro. Das alles ohne Gegenleistung.

Meist kommt nach wenigen Tagen die Rechnung.

Die Verbraucherzentralen warnen vor dieser Masche und weisen darauf hin, Rechnungen und folgende Mahnungen auf keinen Fall zu bezahlen.

Die Verbraucherzentralen raten aber, sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen.

Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen.

Einen entsprechenden Musterbrief können Sie hier herunterladen.

Betroffene können sich zudem bei der Bundesnetzagentur beschweren. Das entsprechende Formblatt gibt es hier.

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