Richterin prüft Rückgabe beschlagnahmter Dinge
Sensationelle Wende im Prozess um Megaupload-Gründer Kim Schmitz (38): Die Razzia in seiner neuseeländischen Luxus-Villa war illegal. Der Durchsuchungsbefehl war unangemessen, befand Richterin Helen Winkelmann am Obersten Gerichtshof.
„Die Polizei bezog sich auf falsche Durchsuchungsbefehle, als sie das Eigentum durchsuchte und diverse Gegenstände beschlagnahmte. Durchsuchung und Beschlagnahmung waren damit illegal. Zudem wurden bei der Razzia sichergestellte Computerdaten unerlaubt kopiert und an die US-Behörden weitergeleitet“, erklärte Richterin Winkelmann.
Während Polizei und Staatsanwaltschaft nun über ihr weiteres Vorgehen diskutieren, versucht die Verteidigung die Rückgabe aller beschlagnahmten Gegenstände durchzusetzen (u. a. etliche Luxusautos).
EIN RICHTERSPRUCH MIT FOLGEN
Die US-Behörden werfen Schmitz Verletzung des Urheberschutzes sowie Betrug vor und fordern seine Auslieferung.
Um über dieses Auslieferungsersuchen entscheiden zu können, kann das Gericht in Neuseeland nur Beweismittel zulassen, die Polizei und Staatsanwaltschaft auf legale und faire Weise erlangt haben.
„Basieren die Gründe für die Auslieferung von Kim Schmitz allein auf den Beweismitteln, die bei der illegalen Durchsuchung festgestellt wurden, wird es für die Justiz schwierig. Der Fall könnte kippen“, sagt Jonathan Krebs von der neuseeländischen Anwaltskammer.
Richterin Winkelmann verfügte, dass ein unabhängiger Jurist die Liste der beschlagnahmten Gegenstände untersuchen soll, um festzustellen, welche überhaupt in Zusammenhang mit dem Megaupload-Fall stehen. Nächste Woche will sie entscheiden, ob einige der von den bewaffneten Polizisten beschlagnahmten Objekte an Schmitz zurückgegeben werden müssen.
Hintergrund: Der gebürtige Deutsche, der sich mittlerweile Kim Dotcom nennt, war bei der Razzia in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Das 2005 gegründete Internetportal „MegaUpload“, mit dem Schmitz allein 2010 rund 42 Millionen Dollar (rund 32 Millionen Euro) verdient haben soll, wurde geschlossen.
Megaupload bot seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Dies ist an sich nicht illegal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.
Quelle Bild link