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31. Juli 2012 2 31 /07 /Juli /2012 02:57
"FAZ"-Bericht

http://kress.de/typo3temp/pics/kdg-kabel-deutschland-logo-gross_05_3c96fa5dc5.jpg

Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) will gegen die Kündigung der Einspeiseverträge durch ARD und ZDF klagen. Basis sei ein von KDG in Auftrag gegebenes Gutachten, das der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ("FAZ")  vorliege und zum Schluss komme, dass der Versorgungsauftrag die öffentlich-rechtlichen Sender zur Kabeleinspeisung verpflichtet.

"Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen", sagt KDG-Chef Adrian von Hammerstein der "FAZ". Erstellt haben es die beiden Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg.

"Weil die Einspeisung ins Kabel zur Gewährleistung einer flächendeckenden Verbreitung unverzichtbar ist, sind öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten verfassungsrechtlich derzeit zur Kabeleinspeisung verpflichtet", zitiert die "FAZ" aus dem Gutachten. Für öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gelte ein zivilrechtlicher Kontrahierungszwang.

Ähnlich äußerte sich bereits Andreas Grünwald, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells gegenüber kress (kressreport 14/2012): Die Öffentlich-Rechtlichen müssten für eine "hinreichende Verbreitung ihrer Programme sorgen" und dafür aus dem Gebührenaufkommen die erforderlichen Mittel aufwenden. "Wenn sie in ihrer Bedarfsplanung keine solchen Mittel eingeplant haben, ändert das nichts am technischen Grundversorgungsauftrag", meint Grünwald. Im Zweifel müssten sie an anderer Stelle sparen, um die Mittel aufzubringen.

ARD und ZDF halten Gebühren für überholt

ARD und ZDF kündigten Ende Juni ihre Einspeiseverträge mit KDG, Unitymedia und KabelBW mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 (kress.de vom 26. Juni 2012). Beide Anstalten halten die Einspeisegebühr für historisch begründet und nicht mehr gerechtfertigt. Sie stamme aus der Zeit, als die ehemalige Bundespost die Kabelinfrastruktur mit Unterstützung der Programmveranstalter aufgebaut habe, so ARD und ZDF in ähnlich lautenden Mitteilungen zur Kündigung.

Es geht um Gebühren in Höhe von 60 Mio Euro

Derzeit bekommen die großen Kabelnetzbetreiber pro Jahr fast 60 Mio Euro für das Einspeisen öffentlich-rechtlicher Programme ins Kabelnetz. Sollten sich ARD und ZDF durchsetzen, gingen die drei Unternehmen ab 2013 leer aus. In der bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eingereichten Finanzplanung haben die öffentlich-rechtlichen Sender für die Einspeisung der Programme ab 2013 keine Mittel angemeldet. 

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