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Journalismus, bei dem Enthüllungen , das Aufdecken von Skandalen, Affären o. Ä. im Vordergrund stehen BB_C Medien Blog Der Blog für TV& Social Medien. Der Blog der Informiert, Der Schwerpunkt liegt auf: Castingshows,Realityshows Dokusoaps etc. Die in den meisten Fällen in den Social Medien behandelt werden.

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ZAK beschließt neue Sendelizenz für Sat.1

Wechsel zur MA HSH genehmigt

 

http://kress.de/typo3temp/pics/bunter-sat1-ball_11_c814318174.jpg

 

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat Sat.1 die rundfunkrechtliche Zulassung erteilt - wie angekündigt Ende Juni. Auf ihrer Sitzung am 22. Mai beschloss die ZAK, die abschließend zuständig ist für die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkveranstalter, lediglich Lizenzen für die übrigen ProSiebenSat.1-Kanäle ProSieben, kabel eins und Sixx (kress.de vom 22. Mai 2012).

Lizenzführende Landesmedienanstalt von Sat.1 wird die Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH). Der Zulassungszeitraum beginnt am 1. Juni 2013, um die Lizenz von Sat.1 mit der laufenden Lizenzperiode für Drittsendezeiten zu harmonisieren. Die Lizenz gilt für zehn Jahren.

Nach der Sitzung am 22. Mai hieß es, bei Sat.1 müssten noch Fragen im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Ausstrahlung von Regionalfenstern und Drittsendezeiten geklärt werden. Hintergrund: Im April gab ProSiebenSat.1 bekannt, mit Sat.1 von der rheinland-pfälzischen Landenmedienanstalt (LMK), mit der es über die Drittsendezeiten streitet, zur MA HSH wechseln zu wollen. 

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hätte bereits am 12. Juni festgestellt, dass der Zulassung von Sat.1 keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstünden, so die ZAK. Bei den Drittsendezeiten der nächsten Lizenzperiode will die MA HSH auf der Grundlage der Auswahlentscheidung der LMK die Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten fortsetzen. Ziel sei eine außergerichtliche Einigung.

Vom Gesetzgeber fordert die ZAK, die Zuständigkeit für die Vergabe von Drittsendezeiten an die ZAK und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) zu übertragen. Die Zuständigkeit für bundesweiten privaten Rundfunk liegt grundsätzlich bei den gemeinsamen Kommissionen der Medienanstalten.mein-passbild-Kopie-1

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