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Telekom will Fernsehverhalten ihrer Kunden aufzeichnen

Datenschützer Weichert sieht das Vorgehen kritisch

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Die Deutsche Telekom möchte wissen, was an ihrem IPTV-Angebot "Entertain" gefällt - und dafür die Sehgewohnheiten ihrer Abonnenten aufzeichnen. Aber darf sie das auch? Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, kritisiert gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" (Dienstagsausgabe) das Vorgehen des Unternehmens. Es sei in jedem Fall aber ein Verstoß gegen das Telemediengesetz.

Den 1,5 Mio T-Entertain-Abonnenten sind dem Bericht zufolge in den vergangenen Tagen E-Mails und Briefe zugegangen, in denen die Telekom Unterstützung bei der "Optimierung des Entertain-Programms" einforderte. Ziel sei die Verbesserung des Angebots etwa durch Anpassung und Strukturierung der Senderauswahl anhand der Kundenwünsche oder die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit der Menüs, wird Telekom-Sprecher Dirk Wende in der "SZ" zitiert.

Datenschützer Weichert fürchtet, die Telekom könnte die Daten möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt zweckentfremden, sie etwa zu Werbezwecken nutzen. Selbst wenn es sich bei dem Dienst der Telekom um ein Inhaltsangebot und damit einen Telemediendienst handle, was Weichert bezweifelt, müsste eine deutliche Aufklärung sowie die Möglichkeit zum Widerspruch direkt in den Dienst integriert werden.

Die Telekom betont gegenüber der "SZ", dass man "in der Vergangenheit im Bezug auf den Datenschutz stets einen sehr sensiblen Umgang gepflegt" habe. Die Pläne seien frühzeitig dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt worden. Wer an der Erhebung (Start: 16. Juli) nicht teilnehmen wolle, könne die Funktion an seinem Media Receiver selbstständig deaktivieren.

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