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Journalismus, bei dem Enthüllungen , das Aufdecken von Skandalen, Affären o. Ä. im Vordergrund stehen BB_C Medien Blog Der Blog für TV& Social Medien. Der Blog der Informiert, Der Schwerpunkt liegt auf: Castingshows,Realityshows Dokusoaps etc. Die in den meisten Fällen in den Social Medien behandelt werden.

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Online-Video-Plattform von RTL & ProSiebenSat.1 untersagt

Auch das OLG Düsseldorf sagt nein

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt die Entscheidung des Bundeskartellamts, eine gemeinsame Online-Video-Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 sowie die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zu untersagen. Das teilte das Bundeskartellamt am Mittwoch mit.

"Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein wichtiges Signal für den Wettbewerbsschutz im Bereich der neuen Medien", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts. "Die Dynamik dieser Märkte schließt nicht aus, dass marktmächtige Unternehmen versuchen, ihre Marktstellung in angestammten Märkten abzusichern bzw. auf neu entstehende Märkte zu übertragen."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Rechtsbeschwerde ist nicht zugelassen. Die Unternehmen können gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

RTL hält die Plattform weiter für "wettbewerbsrechtlich unbedenklich"

"Wir halten die geplante Plattform nach wie vor für wettbewerbsrechtlich unbedenklich", sagt ein Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland. "Die rein technische, zentrale Internet-Plattform zum zeitversetzten Abruf für TV-Inhalte war für alle TV-Sender inklusive öffentlich-rechtliche offen und ohne jegliche eigene Vermarktungsaktivität geplant." Sobald die Begründung des Gerichts vorliegt, werde der Sender diese genau prüfen und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. "Die Behörde und das OLG nehmen in Kauf, dass trotz starker internationaler Wettbewerber eine zentrale Plattform im Netz zum Abruf verpasster TV Sendungen aus dem hiesigen Markt heraus nicht realisierbar ist."

Kartellis stoppten das Vorhaben bereits im März 2011

Das Bundeskartellamt hatte im März 2011 das Vorhaben von RTL und ProSiebenSat.1 untersagt, weil die Gründung der gemeinsamen Plattform das "marktbeherrschende Duopol" der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärkt hätte (kress.de vom 17. März 2011). Außerdem wäre die "zu erwartende Koordinierung geschäftlicher Interessen" über das Gemeinschaftsunternehmen ein Verstoß gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen. Die Plattform hätte die bestehenden Verhältnisse auf dem Fernsehwerbemarkt konserviert und auf das Segment der Video-Werbung in Online-Video-Inhalten übertragen.

Hintergrund: Auf der Internetplattform sollten private und auch öffentlich-rechtliche Sender TV-Inhalte wie vollständige Serien, Filme, Shows oder Nachrichtensendungen in einem jeweils eigenen Angebotsbereich präsentieren können. Geplant war, dass Internetnutzer die Inhalte nach der Ausstrahlung im Fernsehen innerhalb einer Woche kostenlos als Stream abrufen können. ProSiebenSat.1 und RTL wollten technische Dienstleistungen wie Hosting und Streaming für die Sender erbringen. Für die redaktionelle Betreuung und die Vermarktung ihrer Angebote sollten die Sender selbst verantwortlich sein, so die Vorstellung.

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