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Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz klagt gegen die neue Sat.1-Lizenz, die ProSiebenSat.1 TV Deutschland bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) beantragt hat. Wie die LMK mitteilte, habe sie am 7. August Klage bei dem Verwaltungsgericht Schleswig gegen die MA HSH wegen der Neuerteilung einer Erlaubnis für Sat.1 eingereicht.
Im April gab ProSiebenSat.1 bekannt, mit Sat.1 von der rheinland-pfälzischen LMK, mit der es über die Drittsendezeiten streitet, zur MA HSH wechseln zu wollen. Ende Juni erteilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) Sat.1 die rundfunkrechtliche Zulassung (kress.de vom 26. Juni 2012). Die ZAK setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen.
Zur Begründung der Klage heißt es: "Die LMK ist der Auffassung, dass ein Programmveranstalter bei laufender Lizenz und unverändertem Programm nicht beliebig die ihn beaufsichtigende Landesmedienanstalt wechseln kann. Die Tatsache, dass für diesen Vorgang bei Sat.1 formal die juristische Person der Erlaubnisinhaberin - von Tochtergesellschaft zu Muttergesellschaft - ausgetauscht wird, ändert daran nichts."
"Dieser Rechtsstreit soll die Einheit der Landesmedienanstalten wiederherstellen und stärken", so Renate Pepper, Direktorin der LMK. Ein solches Vorgehen eines Senders müsse erfolglos bleiben. "Hier steht die medienpolitisch gewollte Einheitlichkeit der Aufsicht über privaten Rundfunk in ihrer Grundsätzlichkeit auf dem Prüfstand."