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Google nicht in der Lösch-Pflicht

Laut Gutachten eines EU-Generalanwalts

 

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Haben EU-Bürger das Recht, persönliche Informationen aus Suchmaschinen-Einträgen zu entfernen? Laut EU-Generalanwalt Niilo Jääskinen unterliegt Google keiner derartigen Löschpflicht. Er begründete seine Position vor dem Europäischen Gerichtshof am Dienstag mit der Meinungsfreiheit. 

"Würde von den Suchmaschinen-Diensteanbietern verlangt, in die öffentliche Sphäre gelangte legitime und rechtmäßige Informationen zu unterdrücken, käme es zu einem Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung", heißt es in dem Gutachten von Generalanwalt Niilo Jääskinen laut einem dpa-Bericht. Die derzeitige EU-Datenschutzrichtlinie beinhalte kein allgemeines "Recht auf Vergessenwerden". (AZ: C-131/12)

Urteil steht noch aus

Das höchste EU-Gericht folge nicht immer, aber meistens dem Gutachten des Generalanwaltes, so dpa. Das Urteil des Gerichtshofes werde in einigen Monaten gesprochen. Im vorliegenden Fall geht es um einen Spanier, dessen Haus vor fast 15 Jahren zwangsversteigert wurde. Die amtliche Bekanntmachung über die Pfändung wurde 1998 in einer Zeitung und im Internet veröffentlicht. Der Betroffene wandte sich dagegen, dass Google bei der Eingabe seines Namens diesen Artikel heute noch anzeigt.

In einem wichtigen Punkt mussten die Juristen von Google dem Bericht zufolge jedoch eine Schlappe einstecken: Der EuGH-Gutachter widersprach der Auffassung von Google, die Daten unterlägen überhaupt nicht dem Recht der EU, weil sie außerhalb der Europäischen Union verarbeitet würden. Nationale spanische Datenschutzbestimmungen seien durchaus anwendbar, weil Google eine Niederlassung in Spanien habe und sich auch mit seiner Werbung an Spanier richte, erklärte Generalanwalt Niilo Jääskinen.bbcmedienneu-Kopie-1

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