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Die Sendung „Frauentausch“ steht nicht zum ersten Mal in der Kritik. Zwei Frauen wechseln in die jeweils andere Familie und werden dabei gefilmt. Das Ergebnis ist nicht selten bizarr. So sehr, dass nun eine der Frauen klagte.
Das Landgericht Berlin gab jetzt einer Ex-Kandidatin Recht, die gegen das RTL-II-Format vor Gericht gezogen ist. Dem Sender wurde untersagt, eine Folge, in der die Frau mitspielt, erneut auszustrahlen – zum Schutz der Persönlichkeitsrechte! Sie sei in der Sendung „gezielt lächerlich gemacht“ worden (AZ: 27 O 14/12).
Mit dem Urteil wurde der Produktionsfirma verboten, die bereits gesendete Folge noch einmal selbst oder durch Dritte zu zeigen. Falls doch, droht ein Ordnungsgeld.
Begründung: Die Klägerin habe eingewilligt bei „Frauentausch“ mitzuwirken, weil von einer „TV-Dokumentations-Serie” die Rede gewesen sei. Später seien die Aufnahmen aber so nachbearbeitet worden, dass die Kandidatin absichtlich ins Lächerliche gezogen wurde.
Sie sei „als überforderte und geistig verwirrte, bei ihren Kindern unbeliebte Mutter der praktisch veranlagten, sympathischen und ordentlichen Tauschmutter gegenübergestellt” worden. Mit „derartigen nachträglichen Bearbeitungen zum ausschließlichen Zweck der Verspottung” habe die Frau nicht rechnen müssen.
Trotz des Urteils sah das Landgericht Berlin die Missachtung des Persönlichkeitsrechts aber als nicht so schwerwiegend an und lehnte eine finanzielle Entschädigung der Klägerin ab – die Ex-Kandidatin hatte mindestens 15 000 Euro gefordert.