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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat Facebook abgemahnt und fordert damit das Unternehmen wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten. Facebook gebe persönliche Daten der Nutzer an die App-Anbieter weiter, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben hätten, so die Verbraucherschützer. Bis zum 4. September 2012 hat Facebook Zeit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Stein des Anstoßes ist ein App-Zentrum, das Facebook im Juli eingeführt hat. Hier werden Spiel, Umfragen oder Quiz von Fremdanbietern nach Kategorien sortiert angezeigt. Der VZBV bemängelt, dass die Nutzer weder vor der Installation der App einen vollständigen Hinweis erhielten, wozu die weitergegebenen Daten verwendet würden. Noch werde sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwillige. Die Einwilligung des Nutzers werde durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" einfach unterstellt.
"Eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte, aber auch deren Verwendung ist nach deutschem Recht ohne die bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers nicht erlaubt." Nach Auffassung des VZBV ein "klarer Verstoß gegen das Telemediengesetz".
Die Forderung: Facebook muss das App-Zentrum so gestalten, dass der Nutzer weiß, dass er seine Daten freigibt und wofür diese verwendet werden. Die Praxis des Unternehmens, eine Einwilligung - auch bei anderen Diensten - einfach zu unterstellen, muss ein Ende haben, so der VZBV.
Die Empfehlung der Verbraucherschützer: Möchte der Nutzer sich und seine Kontakte vor der unerwünschten Datenweitergabe schützen, sollte er über die Privatssphäre-Einstellungen die Voreinstellungen ändern oder Anwendungen und Apps deaktivieren.