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Auf zum neuen Wahlrecht

Reaktionen auf Karlsruher Urteil

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Karlsruhe/Berlin - Der Urteilsspruch war deutlich, und ebenso fallen die Reaktionen in der Hauptstadt aus: Das Bundesverfassungsgericht hat die von der schwarz-gelben Koalition im Alleingang beschlossene Reform des Wahlrechts gekippt. Die Richter erklärten zentrale Bestimmungen des Gesetzes für verfassungswidrig und damit unwirksam. Von einer "deftigen Klatsche" sprachen Oppositionspolitiker, von Machtmissbrauch der Regierung und einer konstitutionellen Staatskrise.

 

Konkret beanstandeten die Verfassungsrichter Verzerrungen durch zu viele Überhangmandate und widersinnige Effekte bei der Berechnung der Abgeordnetensitze in dem Wahlrecht, das die schwarz-gelbe Koalition erst Ende 2011 gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hatte. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden - denn derzeit gibt es schlicht kein gültiges. Gegen das bisherige hatten SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger in Karlsruhe geklagt.

Gerade vor diesem Hintergrund triumphierten Sozialdemokraten und Grüne angesichts des Urteils: SPD-Chef Sigmar Gabriel twitterte, die Regierung habe versucht, "ein Wahlrecht zu ihren Gunsten durchzupauken". Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte, das Gericht habe Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Grenzen aufgezeigt und klargestellt, dass zu viele Überhangmandate das Wahlergebnis verzerrten. "Diesen Grundsatz kann auch Frau Merkel nicht außer Kraft setzen. Sie hat das Wahlrecht für Machtpolitik zu missbrauchen versucht."

"Arroganz der Macht"

In die gleiche Kerbe hieb auch SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. "Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie". Die Koalition habe die Quittung für die Instrumentalisierung des Wahlrechts zu Machtzwecken erhalten.

Noch härter griffen die Grünen die Regierung an. Parteichefin Claudia Roth sagte dem "Hamburger Abendblatt": "Die Arroganz der Macht hat eine deftige Klatsche bekommen." Der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Volker Beck, warf der Koalition vor, sie habe die konstitutionelle Staatskrise zu vertreten, die nun eingetreten sei. An Schwarz-Gelb gerichtet sagte er: "Wir warnen davor, nochmal durchzuzocken." Gleichzeitig setze er darauf, dass die Gespräche über alle fünf Bundestagsfraktionen hinweg zu vernünftigen Ergebnissen kämen.

Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sprach von einem "rechtspolitischen Desaster" für Schwarz-Gelb. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi unterstellte dem Regierungsbündnis gar Verfassungsbruch mit Vorsatz - und forderte rasche Gespräche.

Diese Forderung stieß stieß auf offene Ohren: Unionsfraktions-Geschäftsführer Michael Grosse-Brömer versprach der Opposition schnelle Gespräche und kündigte in der "Stuttgarter Zeitung" an, die Union werde allen Fraktionen im Bundestag Vorschläge dafür machen. Er nannte "Ende August, vielleicht auch Anfang September" als Termin.

Mehrfacher Verstoß gegen die Chancengleichheit

Zuvor hatte Kanzlerin Merkel über einen Sprecher verlauten lassen, sie nehme das Urteil mit Respekt zur Kenntnis. Das Wahlrecht liege aber "in der Hoheit des Parlaments". Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mahnte eine einvernehmliche Lösung an. Dies sei dringend geboten, "um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden".

Einige Koalitionspolitiker versuchten, die Entscheidung der Verfassungrichter in ihrem Sinne zu interpretieren: Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert etwa spielte die Änderungswünsche des Gerichts als rein "technischer Natur" herunter. Auch CDU-Mann Grosse-Brömer twitterte, nun sei festgestellt, dass Überhangmandate prinzipiell nicht gegen die Verfassung verstießen.

Dabei hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle das Gesetz als "ernüchternd" bezeichnet und hinzugefügt, die Verteilung der Abgeordnetensitze verstoße "in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit".

Detailliertere Vorgaben für Neuregelung

 

Weil die Karlsruher Richter bereits 2008 das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt hatten, machten sie diesmal teilweise detailliertere Vorgaben für eine Neuregelung.

Vor allem beanstandeten die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Dies meint das paradoxe Phänomen, dass eine Partei durch einen Stimmenzuwachs in einem Bundesland dort zwar kein zusätzliches Mandat erringen kann, dafür aber in einem anderen Land ein Mandat verliert.

Dieser Effekt tritt insbesondere im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als es ihrem Anteil an den Zweitstimmen entspricht. Bei der jüngsten Bundestagswahl 2009 erhielten allein die Unionsparteien so 24 Mandate mehr, als ihnen eigentlich zugestanden hätten. Damit der Grundcharakter der Verhältniswahl gewahrt wird, begrenzten die Richter die Zahl der Überhangmandate auf 15.

fdi/dpa/dapd/Reutersmein-passbild-Kopie-1

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