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Journalismus, bei dem Enthüllungen , das Aufdecken von Skandalen, Affären o. Ä. im Vordergrund stehen BB_C Medien Blog Der Blog für TV& Social Medien. Der Blog der Informiert, Der Schwerpunkt liegt auf: Castingshows,Realityshows Dokusoaps etc. Die in den meisten Fällen in den Social Medien behandelt werden.

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Abzock-Seite endlich abgeschaltet

www.mms-4free.com

http://www.express.de/image/view/2012/5/25/16603502,13489167,highRes,maxh,480,maxw,480,mms11.bmp.jpg

Köln –  

Die Bundesnetzagentur ist informiert, täglich gibt es neue Beschwerdemails: Es geht um die Internetseite www.mms-4free.com. Dahinter verbirgt sich eine dubiöse Firma mit Namen „Primetel Ltd.“ und Sitz auf Malta.

EXPRESS.DE berichtete über die fiese Abzockmasche mit der scheinbar einfachen SMS.

Mit dieser SMS wurden Handybesitzer geködert.
Mit dieser SMS wurden Handybesitzer geködert.

Inhalt: „Eine Videonachricht war zu groß um zugestellt zu werden. Abrufen unter www.mms-4free.com mit dieser ID: dunnyby“

Auf dieser Seite wartete die Falle in Form eines „Weiter“-Buttons. Wer den klickte, schloss einen Vertrag ab und bekam wenige Tage später per Post eine Rechnung über 96 Euro.

Jetzt wurde die Seite endlich aus dem Netz entfernt. Wer die Homepage aufruft, bekommt nur noch den Hinweis: „Server nicht gefunden.“

Trotz Abschaltung der Seite verschickt „Primetel Ltd.“ weiter Rechnungen bzw. Mahnungen. Damit bleibt der Ärger.

Verschiedene Verbraucherzentralen warnen nochmals vor dieser Masche und weisen darauf hin, Rechnungen und folgende Mahnungen auf keinen Fall zu bezahlen.

Die Verbraucherzentrale rät aber, sicherheitshalber unberechtigte Forderungen mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich abzuwehren. Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen.

Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen der Geldforderung auf dem Widerspruchsformular, das dem Mahnbescheid beiliegt, offiziell widersprechen. Quelle:Expresslink

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