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31. Oktober 2012 3 31 /10 /Oktober /2012 10:11
Riesen-Zoff um Razzia an der Rethelstraße

http://www.express.de/image/view/2012/9/29/20742044,15800831,highRes,maxh,480,maxw,480,XXD01A_71-44685115_ori.jpg(C)dapd
Riesen-Razzia an der Rethelstraße. Elf Verhaftungen. Freier sollen mit Drogen oder K.o-Tropfen betäubt worden sein, um sie über ihre Kreditkarten zu plündern. Doch das Landgericht setzte alle Verdächtigen, darunter Puff-Daddy Bert Wollersheim, wieder auf freien Fuß. Was ist da los? EXPRESS deckt auf: Es kracht gewaltig hinter den Justizkulissen, Riesenzoff zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft!

Bert Wollersheim ist längst wieder frei.
Bert Wollersheim ist längst wieder frei.

Die Strafkammer, die die Haftbefehle aufhob, wirft laut einigen ihrer Freilassungs-Beschlüsse den Anklägern „Einseitigkeit“ und „mangelnde Objektivität“ vor, ein „dringender Tatverdacht“ läge nicht vor.

Die Staatsanwaltschaft kontert. Sprecher Ralf Herrenbrück: „Diese Vorwürfe weisen wir zurück, kommentieren sie nicht weiter. Wir haben gegen die Freilassung von drei Beschuldigten (Thomas M., Inka S. und Oguz G.) Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt. Wir halten am Tatverdacht fest.“

Der Kriminologe Prof. Dr. Christian Pfeiffer: „Das ist spannend, was da geschieht. Aber auch bedenklich, wenn eine Strafkammer zu so einem Vorwurf kommt. Sie wird ihn nicht ohne Grund geschrieben haben. Diese Gründe muss man ernst nehmen, weil sich die Kammer sehr sorgfältig mit den Vorgängen befasst haben muss.“

Juristen wundern sich. Ein Richter am Landgericht: „Es ist länger bekannt, dass eine Kammer und ein Oberstaatsanwalt sich nicht ausstehen können. Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn eine Kammer solch heftige Vorwürfe formuliert. Da könnte man auch eine Retourkutsche vermuten, die Tatverdächtigen oder angeblichen Opfern nicht gerecht werden könnte. Das hätte dann mit Recht nichts mehr zu tun.“

Der für den Fall zuständig gewesene Oberstaatsanwalt und frühere Leiter der Abteilung OK (Organisierte Kriminalität) hat sich zwischenzeitlich nach Duisburg versetzen lassen. Staatsanwalt Ralf Herrenbrück: „Diese Versetzung hat nichts mit dem Verfahren zu tun. Der Kollege wollte nur seinem Wohnort näher sein.“ Quelle:Expresslinkinformant hut

 

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